Reinigung im Privathaushalt

Gerne engagieren wir uns bei der Pflege und Betreuung Ihres Privathaushaltes. Die Abrechnung hierzu erfolgt über einen Stundensatz.

Unsere Kunden erhalten jeweils am Ende des Monats eine umsatzsteuerfreie Rechnung, die i. d. R. als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden kann. Ihr Finanzamt oder Ihr Steuerberater kann Sie diesbezüglich informieren.